HINWEISE
ZUR BATTERIEENTSORGUNG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der
Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer
gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im
Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
(Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben
folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die
Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von
Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir,
soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu
erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine
Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten
und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie
zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder
geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet,
diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben
haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie
von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der
Gefahrgutverordnung nicht zulässig
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei
Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird
von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht
zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der
Fahrzeug- Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage
der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die
vorstehenden Hinweise.